Offen für alle Patienten

Als Kostenträger bei stationären Behandlungen kommen die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch private Krankenkassen in Betracht. Bei Letzteren ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme Voraussetzung, damit der Patient aufgenommen werden kann. Ferner ist die Klinik beihilferechtlich anerkannt.

Anschlussrehabilitationen werden durch eine Akutklinik eingeleitet. Dabei übernehmen der Arzt und der Sozialdienst das Ausfüllen der Anträge.

Die Einleitung eines Heilverfahrens (HV) erfolgt dagegen über den Hausarzt, der den entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse beziehungsweise beim Rentenversicherungsträger stellt.

Die Rheumaklinik ist konzessioniert, beihilfeberechtigte Patienten und Selbstzahler aufzunehmen. Gemäß § 111 Abs. 3 SGB V können wir auch Anspruchsberechtigte der Krankenkassen behandeln.

Deutsche Rentenversicherung Rheumaklinik Bad Aibling

15.09.2009